Pflichtübungen

Liebe Landesfachwarte und Vereine,

aufgrund vermehrter Nachfragen bzgl. der neuen M10 und der Anrechnung von 2 Sprüngen mit Schwierigkeitsgrad haben wir im TK diese Thematik diskutiert und eine Regelung festgelegt!

Die ausgeschriebenen Pflichtübungen M 8, 9, 10 in den jeweiligen Klassen müssen für Qualifikationskriterien zur DM und bei den Deutschen Meisterschaften im Wettkampf geturnt werden! In den Schüler- bzw. Jugendklassen kann keine M 10 geturnt werden! Das heißt, die bisher gültige Regelung, das auch höher geturnt werden darf gilt nicht mehr!

Die in den Ausschreibungen und Kriterien genannten Mindestpflichten sind somit die jeweils den Altersklassen festgelegten Pflichtübungen!

Letztendlich heißt die erste Übung ja Pflichtübung und ist somit vorgeschrieben!

Sollte es Landesmeisterschaften geben, wo M 8 als höchste Übung gilt, kann der Ausrichter wie früher entscheiden, ob der Aktive für die Qualifikation eine 2. Pflichtübung turnt!

Mit sportlichem Gruß

Patrick Siegfried
TK-Vorsitzender

Mirko Bott