ACHTUNG! DAS WAR EIN APRILSCHERZ
Eine weitere wichtige Regeländerung wurde in einer Sondersitzung vom TK am Osterwochenende beschlossen. Um vor allem die Pflichtübungen attraktiver zu machen, wird ab sofort auch die Sprunghöhe in die Wertung mit übernommen. Doch auch in der Wettkampfkleidung wird sich einiges ändern.
Während bei den Männern nun attraktive Einteiler gestattet sind, müssen die Damen sich etwas mehr umstellen. Änlich wie beim Volleyball dürfen die erwachsenen Turnerinnen zukünftig nur noch mit einem knappen Zweiteiler auf das Gerät gehen. Der Grund ist ganz einfach in der gesteigerten Attraktiviät und dem damit verbundenen höheren Medieninteresse zu sehen.
Die neue Höhenwertung sieht wie folgt aus:
Als Mindesthöhe gilt vier Meter über dem Trampolin. Ist diese Höhe erreicht, ziehen die Höhenrichter (diese Aufgabe kann von den Schwierigkeitskampfrichtern übernommen werden) nichts ab.
Folgende Abzüge werden vorgenommen (Ausgangswert pro Sprung: 1,0 Punkte)
3,50 m – 3,99 m: 0,1 Punkte
3,00 m – 3,49 m: 0,2 Punkte
2,50 m – 2,99 m: 0,3 Punkte
2,00 m – 2,49 m: 0,4 Punkte
1,50 m – 1,99 m: 0,5 Punkte
1,00 m – 1,49 m: 0,6 Punkte
0,00 m – 0,99 m: 0,7 Puntke.
Zusätzlich gibt es bis zu 0,3 Punkte Abzüge für starkes Variieren in der Sprunghöhe.
Beispiel: Der Aktive turnt Sprung 5 in 4,10 m Höhe – Sprüng 6 nur noch in 1,20 m Höhe. Abzüge: 0,6 Punkte für Sprunghöhe + 0,3 Punkte für starken Höhenverlusst = 0,9 Punkte
Die Höhenpunkte werden zu der Haltungsnote addiert.
Diese Regelungen treten ab sofort bei allen Einzel-, Synchron- und Mannschaftswettkämpfen im DTB in Kraft.