Tja, sollen wir eigentlich beim nächsten Landeskinder- bzw. Landesturnfest wieder einen Trampolinwettkampf ausrichten?
Die meisten Trampoliner fahren nur zum Wettkampf hin, müssen aber den kompletten Turnfestbeitrag zahlen. Die eingesetzten Kampfrichter bekommen trotz der hohen Gebühren keine ordentliche Entschädigung – wer kein Turnfestteilnehmer ist und trotzdem als Kampfrichter fungiert kriegt nicht mal ’nen warmen Händedruck….
Beispiel Landeskinderturnfest: Meldeschluss war bereits am 1. März – zu zahlen sind 13 Euro pro Nase, jeder Verein muß pro 6 Teilnehmer einen Helfer/ Kampfrichter stellen – und das, um nur an den Hessischen Bestenkämpfen teilzunehmen.
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