Die für den 7. Februar geplante Kampfrichter-Fortbildung fällt mangels genügend Meldungen aus. Der eintägige Lehrgang konnte für Lizenzverlängerung genutzt werden.
Die Gründe, warum nur so wenige Meldungen vorliegen, wird der Landesfachausschuss sicherlich hinterfragen müssen. Ob es an den neu eingeführten Gebühren für Kari-Lehrgänge liegt oder einfach daran, dass Informationen über die neue Lehrgangsform im Kampfrichterwesen einfach nicht vorhanden waren, wird der LFA auf seiner Frühjahrstagung am 15.2. besprechen.