Eine wichtige Änderungen in der Ausschreibung zu den hessischen Synchronmeisterschaften ist zu beachten: Bei den Schülern gilt in beiden Klassen als Mindestpflicht die L6! Bei ungenügender Meldzahlen werden die Klassen zusammengelegt.
Bei den Mädchen dagegen müssen die Schülerinnen der Jahrgänge 91/92 schon die L8 zeigen.
Bisland gab es sowohl bei den Schülerinnen als auch bei den Schülern nur jew. eine Wettkampfklasse (bis 14 Jahre) mit Pflicht L8 bzw. L6. Da bei den Schülerinnen die Teilnehmerzahl doch stets recht hoch war, wurde beschlossen, die Klasse zu teilen und bei den Jüngsten die Pflicht auf L6 herabzusetzen.
Die Synchronmeisterschaften finden am 30. April in Dillenburg statt.