Kampfrichterausbildungskonzept des DTB

Liebe internationale (A-Kampfrichter/-innen) und B1-
Bundeskampfrichter/-innen, die den Wunsch haben, in Zukunft
ihre internationale Lizenz aufrecht zu erhalten oder neu zu erwerben.

Ich möchte Eure bisherige Bereitschaft als Kampfrichter/-innen für die Wettkämpfe weiterhin nutzen, damit wir mit Eurer Erfahrung gute Wettkämpfe durchführen können. Eine gute Kampfrichterarbeit ist, wie Ihr wisst, durch regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse bzw. durch regelmäßiges werten auf einem hohen Niveau zu halten.
Da wir in der Vergangenheit häufiger die Situation hatten, nicht auf das Know how der etablierten Kampfrichter zurückgreifen zu können, müssen wir die bisherige Lücke der Teilnahmekriterien zwischen den Landes-/Bundeslizenzen auf der einen Seite und den internationalen Lizenzen auf der anderen Seite schließen.

Ihr alle kennt das Kampfrichterausbildungskonzept des DTB, welches bei der Bundestagung
mit den LFW 2008 und 2013, sowie bei den 3 Bundeskampfrichterlehrgängen in 2013 vorgestellt wurde.
Dort sind Regelungen festgelegt, wer von der D-Lizenz bis zur B-Lizenz, die nächsthöhere
Lizenzstufe erwerben darf.
Die derzeitigen internationalen Kampfrichter kennen auch die Regelungen, wer in den
einzelnen Stufen A4 bis A1 welche Bedingungen erfüllen muss (siehe 2013 FIG General
Judges´ Rules, Article 2).
Der nationale Verband regelt die Kriterien, die ein Teilnehmer erfüllen muss, um an
dem internationalen Kurs teilzunehmen,
siehe Article 1.4:
„To be eligible to participate in an Intercontinental or International Judges’ Course, the
candidates have to meet the following criteria: – Be designated by this national federation
to participate in the Intercontinental or International Judges’ Course”

In der Fachgebietsordnung Trampolinturnen 2011 des TK, welches vom DTB Bereichsvorstand
Sportartentwicklung am 09.12.2011 genehmigt wurde, ist im §4.4.6. festgelegt, dass der Beauftragte für Kampfrichter die Kandidaten zur Erlangung der internationalen Lizenz benennt.

Um jetzt analog der bisher gültigen Regelung im nationalen und im internationalen Bereich die Verbindung vom nationalen zum internationalen Bereich zu regeln, werden als Kandidaten/-innen für den neuen Zyklus von 2017-2021 nur folgende Kampfrich-ter/-innen akzeptiert, die nachweisen können, dass sie im zurückliegenden Zyklus 2014-2016 eine Kampfrichter-Expertise aufgrund von regelmäßigen Einsätzen erworben haben.

Für die Meldung zum internationalen Kampfrichterkurs 2017 werden nur Kandida-ten/-innen akzeptiert, die in den 3 Jahren 2014-2016 jeweils mind. 3 nationale (Bun-deskaderwettkämpfe)/internationale Wettkämpfe (FIG-sanktioniert) sowie eine LTV-Landesmeisterschaft (die ja auch als Qualifikationswettkampf für nationale Wettkämpfe gelten), also insgesamt mind. 4 Wettkämpfe je Jahr gewertet haben. B1 Kandidaten müssen eine aktuelle B1 Lizenz nachweisen.

Die zur Auswahl stehenden Bundeskaderwettkämpfe werden jedes Jahr von den Bun-destrainern neu festgelegt, vom Lenkungsstab beschlossen und bestätigt.

Für die Meldung zum internationalen Kampfrichterkurs müssen alle Kandidaten/-innen die Nachweise Ihrer Kampfrichtertätigkeit mit den Ergebnislisten, die ja immer als PDF vorhanden sind vorlegen. Das bedeutet auch, dass jeder bei seinem Einsatz den Protokollführer/-in darauf hinweisen sollte, dass sein/ihr Name in der Ergebnisliste aufgeführt wird.

Diese Regelung wird für die Masse aller Kampfrichter/-innen kein Problem darstellen, da Ihr ja bisher regelmäßig gewertet habt! Und diejenigen, die eine internationale Li-zenz erwerben wollen, müssen Ihre Fähigkeiten auch nachweisen!

Bezüglich der Kandidaten/-innen und den Wiederholern der Bundeskampfrichteraus-bildung wird die derzeitige Kampfrichterordnung um folgende Erläuterung im Abschnitt 3 ergänzt:
3b) Lizenzvorstufen: „B-Lizenz: Voraussetzung zum erstmaligen Erwerb ist eine Kampfrichter C-Lizenz (in der Regel seit 2 Jahren), sowie Kampfrichtereinsätze (mindestens 4) auf Landesebene und die Befürwortung der Teilnahme durch die/den Landeskampfrichterobfrau/-mann. Ein wiederholter Erwerb ist nur bei Nachweis von mindestens 4 Einsätzen (davon mindestens 2 auf Bundeskaderwettkämpfen) pro Jahr im abgelaufenen Zyklus möglich.“

Abschließend möchte ich erwähnen, dass diese Regelung mit dem Sportdirektor Olympischer Spitzensport des DTB und dem TK Trampolinturnen abgestimmt wurde.

Mit sportlichem Gruß
Beauftragter für Kampfrichter
Patrick Siegfried

 

 

Anke Dannenberg